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Fachkraft für Arbeitssicherheit
Um als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig werden zu können, ist der Nachweis der sicherheitstechnischen Fachkunde erforderlich, die in dieser durch die BG und der DGUV anerkannten Ausbildung erworben wird. Die Ausbildung erhebt den Anspruch, Ihre Kompetenzen in Umfang und Tiefe so zu erweitern, dass Sie nach Abschluss der Ausbildung Ihrer Generalistenrolle gerecht werden, aber auch Spezialist für besondere, auf den Wirtschaftszweig und auf den Einzelbe-trieb bezogene Schwerpunkte sind.
Anbieter: LVQ Weiterbildung und Beratung GmbH 45478 Mülheim/Ruhr
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